HAUSORDNUNG

 

AMF GmbH

Am gesamten Veranstaltungsgelände gilt die folgende Hausordnung.  

 

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1. Haftung

Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Besucher am Veranstaltungsgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden die von Dritten oder höherer Gewalt herbeigeführt werden. Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten. Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen. Des Weiteren ist das Stehen auf den Biertischen in den Festzelten und Almen ist strengstens verboten. Sämtliche Unfälle oder Schäden sind - auch wenn der/die BesucherIn zur Beseitigung selber verpflichtet ist - unverzüglich dem Veranstalter unter der Telefonnummer +43 650 84 19 890 anzuzeigen. Ist diese Telefonleitung im Moment des Anrufers besetzt hinterlassen Sie eine Sprachnachricht mit ihrem Vor- und Zunamen und der Schilderung des Unfalles oder Schäden.

2. Ausweis

Jeder Gast ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen. Alle anderen Ausweise werden nicht akzeptiert!

3. Tiere

Tiere aller Art dürfen nicht mit auf das Gelände oder in die Gebäude gebracht werden. Ausgenommen Blindenhunde, sofern diese einen Beißkorb tragen und an der Leine geführt werden.

4. Sicherheitsanweisungen

Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.

 

5. Gewalt

Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf allen Veranstaltungen strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Veranstaltungsgelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde.

6. Absage / Programmänderungen

Bei Absage des Events können die Karten bis zwei Monate nach Event (gegen Refundierung der Kosten des Tickets exkl. Vorverkaufsgebühren) zurückgegeben werden. Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Unmöglichkeit der Nutzung von Teilen des Geländes oder ein teilweiser Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei nicht verschuldeter Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.

7. Bild und Tonaufnahmen

Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet wird und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht

werden. Veröffentlicht können diese Aufnahmen zum Beispiel auf der Veranstaltungshomepage, in sozialen Medien, in Zeitungen, sowie in diversen

Medienkanälen werden. Diese Aufnahmen können zur Nachberichterstattung des jeweiligen Festivals dienen, aber auch zur Bewerbung des nächsten Festivals dieser Art oder Veranstaltungen ähnlicher Art.. Sie können jederzeit schriftlich einer Veröffentlichung der Bilddaten unter https://www.facebook.com/WiesnMurtal                     --> Nachricht widersprechen.
Eigene Aufzeichnungen Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig.

8. Lautstärke

Der auftretende Schallpegel auf dieser Veranstaltung kann in bestimmten Veranstaltungsarealbereichen 93 dB überschreiten und kann das Gehör gefährden. Das tragen von Gehörschutz, vor allem in der Nähe dieser Bereiche, wird dringend empfohlen.

9. Mitgebrachte Gegenstände

Eine genaue Auflistung der untersagten Gegenstände ist im Anhang beim Punkt “Untersagte Gegenstände” zu finden. Beim Betretungsversuch mit solchen Gegenständen müssen diese weggebracht (z.B. ins Auto) oder entsorgt werden. Illegale Gegenstände (Waffen, Drogen, etc.) werden der Polizei übergeben! Der Veranstalter haftet nicht für die Verwahrung solcher Gegenstände. Jeder Besucher stimmt einer Durchsuchung seiner Taschen und privaten Gegenstände nach solchen Gegenständen zu. Lässt ein Besucher diese Durchsuchung nicht zu, hat er kein Recht das Veranstaltungsgelände zu betreten. Ein Ausschluss der Personen, die versuchen verbotene Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu schmuggeln, hält sich der Veranstalter vor.

10. Verwahrung von Gegenständen

Bei z.B. Verstecken am Veranstaltungsgelände, Verstauen hinter eine Bar oder auf die Bühne, wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen und der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

11. Taschenkontrolle

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, vor betreten des Geländes, aber auch am Gelände, nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. Wird ein solcher Gegenstand gefunden, wird dieser ausnahmslos abgenommen.

12. Starke Alkoholisierung / Drogeneinfluss

Stark beeinträchtigte Personen sind nicht berechtigt das Veranstaltungsgelände zu betreten. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht refundiert.

 

13. Jugendschutzgesetz

Es gilt am gesamten Gelände das Steiermärkische Jugendschutzgesetz in der zum Veranstaltungstag aktuellen Fassung.

14. Schuhwerk / Bodenbeschaffenheit

Es wird dringend empfohlen festes Schuhwerk mit einer festen und stabilen Sohle mit ausreichend Trittfestigkeit am gesamten Veranstaltungsgelände zu tragen. Am Festivalgelände können sich Unebenheiten im Boden befinden oder Gegenstände auf dem Boden liegen. Dadurch ist beim Gehen, Laufen und Tanzen mit besonderer Sorgfalt auf die jeweiligen Gegebenheiten des Bodens zu Achten.

15. Beklettern von Bauwerken

Das Beklettern von Bauwerken aller Art ist strengstens verboten und hat einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände sowie eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge.

16. Parkplatz

Die Einfahrt auf den Parkplatz ist nur für Besuchern des Veranstaltungsareal   während der Öffnungszeit zulässig.
Das schlafen am Parkplatz ist sowohl im als auch außerhalb eines Fahrzeuges verboten. Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.

Am Parkplatz gilt die StVO.

Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken. Auf den Parkplätzen, provisorischen Verkehrsflächen, sowie Ein und Ausfahrten können Unebenheiten im Boden, Bodenwellen und andere Hindernisse auftreten. Es ist dementsprechend langsam und mit erhöhter Achtsamkeit zu fahren.

Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist strengstens verboten.
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden verursacht durch Dritte oder höhere Gewalt. Weiters haftet der Veranstalter nicht für etwaige für steckengebliebenen Fahrzeuge.


Es wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen, der Parkplatz wird nicht bewacht- es handelt sich um einen Mietvertrag für das vorübergehende parken eines KFZ. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Die Ein und Ausfahrten der Parkplätze werden während der Öffnungszeiten kontrolliert, es gibt regelmäßige Rundgänge über die Parkflächen.

17. Müll

Jegliche Art von Müll ist in den dafür vorgesehen Tonnen und Containern zu deponieren und nicht auf den Boden zu werfen oder anderweitig zu hinterlassen.

18. Graben von Löchern

Das Graben von Löchern ist am gesamten Gelände verboten.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand das zuständige Bezirksgericht. Das UN Kaufrecht und Römer Schuldvertragsübereinkommen wird ausgeschlossen.

21. Änderungen der Hausordnung

Der Veranstalter ist berechtigt, diese Hausordnung ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern, ergänzen und adaptieren und gilt sodann diese geänderte Hausordnung ab Veröffentlichung bzw Anschlag vor dem/im Veranstaltungsgelände und wird dies von den Besuchern ausdrücklich zur Kenntnis genommen

 

 

 

Anhang

Untersagt Gegenstände

  • Taschen / Rucksäcke größer als DIN A3 Format
  • Camelbag
  • Feuerwerkskörper
  • Faltstangen für Flaggen
  • Flugobjekte (Drohnen, Luftballone, Himmelslaternen etc.)
  • Glas
  • Griller jeglicher Art (Gaskocher, Campinggriller etc.)
  • Selbst mitgebrachte Getränke und Speisen
  • Laserpointer
  • Lose Kabel, Drähte
  • Musikanlagen 
  • Pulver oder grobkörnige Materialien
  • Schleudern
  • Sperrige Gegenstände
  • Stromaggregate
  • Autobatterien
  • Tiere (ausgenommen Blinden- & Assistenzhunde)
  • Trockeneis
  • Zucker / Staubzucker
  • Waffen (lt. Österreichischem Waffengesetz) oder andere Gegenstände die als Waffen verwendet werden können
  • Gegenstände mit diskriminierendem oder provokantem Text bzw. Ausdrücken

 

  • Jegliche Gegenstände die die Sicherheit und Gesundheit eurer Mitmenschen gefährden
  • Jegliche Gegenstände die vom Veranstalter als gefährlich erachtet werden können.
  • Pfeffersprays und Tränensprays dürfen nicht auf das Festgelände mitgenommen werden
  • Flaschen, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus PET, Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind.
  • alkoholische Getränke aller Art, Drogen und Stimulanzien
  • jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und Ähnliches sowie promotionelle und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art
  • sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, große Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke) Reisekoffer, Sporttaschen